Sprachkita

Bundessprachförderkraft Claudia Kock

Teresa Grote Landesprachförderkraft und Vertretungskraft

Sprachförderung

Bundesprogramm Sprach Kitas / Sprachförderung durch das Land

Seit dem 01.01.2016 sind wir Bundessprachkita
wir sind Ansprechpartner für Familien, begleiten und unterstützen sie. Wir entwickeln gemeinsam mit dem Team die alltagsintegrierte Sprachbildung in unserem Familienzentrum weiter!

Sprachförderung durch das Land:

Seit dem 01.01.2023 findet die Sprachförderung für Kindern im Vorschulalter alltagsintegriert in unserer Kindertageseinrichtung statt.

Mit der gesetzlichen Verankerung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung als Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen (vgl. §§ 2 und 3 Abs. 1 und 2 KiTaG) ist jede Kita in Niedersachsen verpflichtet, die Sprachentwicklung jedes Kindes zu beobachten, zu dokumentieren und die „Kommunikation, Interaktion und die Entwicklung von Sprachkompetenz kontinuierlich und alltagsintegriert zu fördern“ (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 KiTaG).

Spätestens zu Beginn des letzten Kindergartenjahres ist für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung die Sprachkompetenz zu erfassen und ein Entwicklungsgespräch darüber mit den Erziehungsberechtigten zu führen sowie bei festgestellten besonderen Sprachförderbedarfen eine individuelle und differenzierte Förderung auf Grundlage des pädagogischen Konzepts durch die Kita-Fachkräfte vorzunehmen. Ein weiteres Entwicklungsgespräch hat zum Ende des Kindergartenjahres vor der Einschulung mit den Erziehungsberechtigten unter Beteiligung der aufnehmenden Grundschule stattzufinden (vgl. § 3 Abs. 1 und 2 KiTaG).

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Umsetzung des Bildungsauftrags Sprachbildung und Sprachförderung finden Sie hier.

Besondere Finanzhilfe

Für die Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen stellt das Land zukünftig pro Kindergartenjahr über die besondere Finanzhilfe gemäß § 18 a KiTaG 32,5 Millionen € zur Verfügung.

Auf Basis eines zwischen dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und allen Trägern von Tageseinrichtungen seines Zuständigkeitsbereiches gemeinsam vereinbarten „Regionalen Sprachförderkonzeptes“ kann über die besondere Finanzhilfe zusätzliches pädagogisches Fachpersonal eingestellt bzw. die Verfügungs- und Leitungszeiten vorhandener Fachkräfte aufgestockt werden. Daneben können die Mittel auch für die Qualifizierung von Kräften in Kindertageseinrichtungen sowie für Fachberatung verwendet werden. Die besondere Finanzhilfe wird auf Antrag des örtlichen Trägers jeweils für ein Kindergartenjahr gewährt, steht aber grundsätzlich dauerhaft zur Verfügung.

Das „Regionale Sprachförderkonzept“ hat die Handlungsempfehlungen des Kultusministeriums zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder zu Sprachbildung und Sprachförderung zu berücksichtigen (vgl. § 7 Abs. 1 S. 2 2. DVO KiTaG). Zur Orientierung steht ein Leitfaden  zur Verfügung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur besonderen Finanzhilfe finden Sie in der FAQ-Liste . Weitere Infos zur Antragstellung der besonderen Finanzhilfe finden Sie hier.

Vorschulische Sprachförderung der Kinder, die keine Kita besuchen

Bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen, führen die Schulen weiterhin im Rahmen der Schulanmeldung ein Sprachstandsfeststellungsverfahren durch. Die Förderung der Kinder, bei denen die Grundschule im Rahmen der Schulanmeldung einen besonderen Sprachförderbedarf feststellt und die keinen Kindergarten besuchen, erfolgt auch zukünftig durch Grundschullehrkräfte. Weitere Informationen finden Sie hier.

Programme des Bundes zur Sprachbildung und Sprachförderung

Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)

„Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS) ist eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Sprachbildung und Sprachförderung in Kitas und Schulen. Mit Fortbildungen und Materialien werden Fach- und Lehrkräfte dabei unterstützt, Konzepte zur Sprachbildung in ihren Institutionen zu verankern. Begleitende Forschungsprojekte untersuchen die Wirksamkeit der Konzepte.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.biss-sprachbildung.de

Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist

Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den Kitas. Mit dem in 2016 gestarteten Programm des Bundes werden bundesweit rund 7.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in Kitas und in der Fachberatung gefördert. In Niedersachsen werden 56 Fachberatungen und ca. 684 Fachkraftstellen in 677 Sprach-Kitas über das Programm gefördert.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.sprach-kitas.fruehe-chancen.de

Fachkraft im Rahmen der Richtlinie Qualität in KiTas